AGB

für „Yoga und Hund“ Angebote

ein Projekt von Hunde-Checkpoint Andrea Girardi

Pfarrer-Ferstl-Str. 7 | 82275 Emmering

Steuernummer:  32/050/56700

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Andrea Girardi „Yoga und Hund“, nachstehend „Veranstaltender“ genannt, und dessen Vertragspartner*innen, nachstehend „Teilnehmende“ genannt.

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmenden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmende nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmende muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstaltenden erheben.

 

  1. Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstaltende bietet „Yoga und Hund“ Urlaube an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstaltenden unter anderem durch Internetpräsenz gezeigt und von externen Veranstaltenden auf anderen Wegen oder sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

  

  1. Zustandekommen des Vertrages

3.1  Ein Vertrag mit dem Veranstaltenden kommt zustande, durch die erfolgreiche Übermittlung des elektronischen Buchungsformulars und der schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstaltenden. Alternativ kann auch eine Buchungsanfrage via E-Mail erfolgen. Auch hier kommt der Vertrag erst durch die schriftliche Bestätigung seitens des Veranstaltenden zustande.

3.2  Jeder Teilnehmende erhält nach Eingang der Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3  Eine Stornierung ist nur in schriftlicher Form an info@yogaundhund.com möglich.

Folgende Bedingungen gelten:
Die Stornierung von „Yoga und Hund“ Urlauben ist bis 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei. Danach werden 20% fällig.
Ab 30 Tage zuvor bis 15 Tage vor Ankunft werden 30% des Gesamtpreises für das Seminarprogramm fällig. Ab dem 14. Tag bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% fällig. 7 Tage bis 3 Tage vor Ankunft werden 80% fällig. Bei Absagen innerhalb der letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist der Gesamtpreis des Seminarprogramms zu bezahlen.

Kommt es vor Beginn des „Yoga und Hund“ Urlaubes zum Todesfall des Tieres, bitte den Nachweis des Tierarztes zusammen mit der Benachrichtigung der Stornierung einreichen. In diesem Fall ist die Stornierung kostenfrei.

3.4  Der Veranstaltende behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.5  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstaltenden jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht. 

3.8 Der Veranstalter hat das Recht, die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen bzw. „Yoga und Hund“ Urlaube aus wichtigen Gründen – wie z.B. Erkrankung des Seminarleitenden oder höherer Gewalt – abzusagen. Berechnet werden dann nur die geleisteten Stunden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind nicht möglich. 

 

  1. Vertragsdauer und Vergütung

4.1  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstaltenden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ist vorab zu bezahlen. Der Teilnehmende kann die Rechnung per Überweisung an das angegebene Bankkonto oder per Paypal-Zahlung an info@hunde-checkpoint der Zahlungspflicht nachkommen.

4.3  Sämtliche Zahlungen sind in der Regel, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstaltenden ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4  Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstaltenden auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmenden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5  Sämtliche Leistungen des Veranstaltenden verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. 

 

  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstaltenden und dem Teilnehmenden.

5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmenden nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstaltende vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmende den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

 

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1  Der Teilnehmende verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstaltende vor, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstaltende behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmenden unbenommen.

6.2  Der Veranstaltende ist gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3  Die Teilnehmenden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstaltende berechtigt, den Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen.

6.4  Vor der Veranstaltung muss der Angebotsleitende des Veranstaltenden über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des Teilnehmenden und auch des dazugehörigen Hundes/ der dazugehörigen Hunde informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmende bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.5  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstaltende berechtigt, den betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstaltende behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmenden unbenommen.

6.6  Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmende nur im Rahmen der eigenen Unfallversicherung versichert.


  1. Hundebezogene Teilnahmebedingungen

7.1 Der Teilnehmende erklärt, dass der dazugehörige Hund gesund und frei von Ungeziefer ist und dass der Hund behördlich angemeldet und haftpflichtversichert ist. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, die auf Verlangen vorzuweisen ist. Für jeden Hund ist ein gültiger Impfpass vorzuzeigen. Im Fall einer ansteckenden Erkrankung des Hundes ist die Seminarleitung berechtigt, den Hund vom jeweiligen Angebot auszuschließen.

7.2 Über die Aufnahme eines Hundes zur Veranstaltung „Yoga und Hund“ wird individuell entschieden. Dabei wird mit dem Besitzenden Rücksprache gehalten und das allgemeine Verhalten des Hundes berücksichtigt.

7.3 Die Hunde werden in den „Hund um glücklich“ Einheiten gemäß der gültigen Landeshundeverordnung geführt.

7.4 Die „Hund um glücklich“ Einheiten finden bei jedem Wetter statt. Wird eine Einheit aufgrund extrem ungünstiger Wetterverhältnisse abgesagt oder abgebrochen, so besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde.

7.5 Wird der Teilnehmende durch die Leitung aufgefordert, den Hund abzuleinen, übernimmt der Teilnehmende allein die Verantwortung dafür. Der Teilnehmende sieht die örtlichen Begebenheiten und wurde ausdrücklich auf bestehende Gefahren, wie zum Beispiel angrenzende Straßen, aufmerksam gemacht. Eine Haftung von Hunde-Checkpoint oder der leitenden Person, für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Falls es zu Beißereien oder anderen Zwischenfällen kommt, haftet allein der Besitzende bzw. dessen Versicherung. Die trainierende Person von Hunde-Checkpoint ist zwar anwesend, kann aber nicht garantieren, dass solche Vorfälle vollkommen ausgeschlossen sind.

7.6 Die „Hund um glücklich“ Einheit orientiert sich an den Bedürfnissen des Teilnehmenden und den Möglichkeiten des Hundes, abhängig von Rasse, Geschlecht, Alter und den körperlichen Voraussetzungen des Tieres. Eine Erfolgsgarantie kann von Hunde-Checkpoint nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Teilnehmenden ab. Hunde-Checkpoint kann keine Haftung für das Erreichen eines Trainingsziels übernehmen.

7.7. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

7.8. Mit der einvernehmlichen Absprache, einer Anmeldung und der Unterschrift werden unsere Vertragsbedingungen anerkannt.


  1. Verschwiegenheitspflicht

8.1 Der Veranstaltende verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs-, Privat- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmenden/Auftraggebenden Stillschweigen zu bewahren.


  1. Datenschutz

9.1 Der Teilnehmende ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeitet werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

9.2 Der Teilnehmende gibt in einer separaten, ihm zur Unterschrift vorgelegten Einverständniserklärung die Zustimmung oder Ablehnung, zur Aufnahme von Fotos oder Videos (siehe Formular „Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen“).

9.3 Die Benutzung von Handys/Smartphones, sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während der Programmpunkte ist grundsätzlich nicht gestattet.

9.4 Die Kursinhalte, inklusive der ausgegebenen Unterlagen, unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Hunde-Checkpoint vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.


  1. Haftung

10.1  Der Veranstaltende verpflichtet sich „Yoga und Hund“ Urlaube nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Es besteht keine Gewährleistung für den Erfolg der Veranstaltung. Eine Haftung wird ausgeschlossen. 

10.2  Der Teilnehmende bestätigt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung selbstverantwortlich zu handeln und den Veranstaltenden von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Teilnehmende erkennt an, für seine psychische und körperliche Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle Schäden selbst aufzukommen. Die yogaorientierten Programmpunkte ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Betreuung. Bei Vorerkrankungen psychischer oder physicher Natur müssen ggf. behandelnde Ärzt*innen oder Therapeut*innen des Teilnehmenden zur Möglichkeit einer Teilnahme an „Yoga und Hund“ Urlauben befragt werden.

10.3 Der Teilnehmende wägt die Anweisungen der Leitung für sein Tier und sich ab und übernimmt die alleinige Haftung für den Hund. Eine gültige Haftpflichtversicherung ist Pflicht und muss ggf. in Anspruch genommen werden. Falls es zu Beißereien oder anderen Zwischenfällen kommt, haftet allein der Besitzende bzw. dessen Versicherung. Die trainierende Person von Hunde-Checkpoint ist zwar anwesend, kann aber nicht garantieren, dass solche Vorfälle vollkommen ausgeschlossen sind. Eine Haftung seitens des Veranstaltenden für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. 

          

  1. Erfüllungsort, Rechtswahl

11.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstaltenden, sprich Emmering.   


  1. Salvatorische Klausel

12.1 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine in dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende oder nahekommenden Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. 


Emmering, den 10.01.2026