AGB

für „Yoga und Hund“ Wochen und Wochenenden

ein Projekt von Hunde-Checkpoint Andrea Girardi

Pfarrer-Ferstl-Str. 7 | 82275 Emmering

Steuernummer: 32/050/56700

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Andrea Girardi „Yoga und Hund, nachstehend „Veranstalter“ genannt nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

 

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter erheben.

 

 

  1. Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet „Yoga und Hund“ Wochen und Wochenenden an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von ihm unter anderem durch seine Internetpräsenz gezeigt und von externen Veranstaltern auf anderen Wegen oder sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

3.1  Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des elektronischen Buchungsformulars oder per Mail, ebenfalls nach Bestätigung seitens des Veranstalters.

 

3.2  Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

 

3.3  Für die Teilnahme an „Yoga und Hund“ Wochen oder Wochenenden ist die Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei. Danach werden 30% des Gesamtpreises für das Seminarprogramm fällig. Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 50% fällig. Bei Nichterscheinen, oder Absagen innerhalb der letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird der Gesamtpreis in Rechnung gestellt.

3.4  Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.5  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht. 

 

3.8 Der Veranstalter hat das Recht, die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen bzw. „Yoga und Hund“ Wochen oder Wochenenden aus wichtigen Gründen – wie z.B. Erkrankung des Seminarleiters oder höherer Gewalt – abzusagen. Berechnet werden dann nur die geleisteten Stunden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind nicht möglich. 

 

 

  1. Vertragsdauer und Vergütung

4.1  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ist vorab zu bezahlen.

Der Teilnehmer kann die Rechnung per Überweisung an das angegebene Bankkonto oder per Paypal-Zahlung an info@hunde-checkpoint seiner Zahlungspflicht nachkommen.

 

4.3  Sämtliche Zahlungen sind in der Regel, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4.4  Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

4.5  Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. 

 

 

  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

 

5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

 

 

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

6.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.2  Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

6.3  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

6.4  Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des Teilnehmers und auch seines Hundes/seiner Hunde informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

6.5  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.6  Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

  1. Hundebezogene Teilnahmebedingungen

7.1 Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von Ungeziefer ist und dass er seinen Hund behördlich angemeldet und haftpflichtversichert hat. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, die auf Verlangen vorzuweisen ist. Für jeden Hund ist ein gültiger Impfpass vorzuzeigen. Im Fall einer ansteckenden Erkrankung des Hundes ist der Trainer berechtigt, den Hund von der Ausbildungsstunde auszuschließen.

 

7.2 Über die Aufnahme eines Hundes zur Veranstaltung „Yoga und Hund“ wird individuell entschieden. Dabei wird mit dem Besitzer Rücksprache gehalten und das allgemeine Verhalten des Hundes berücksichtigt.

 

7.3 Die Hunde werden in den „Hund um glücklich“ Einheiten gemäß der gültigen Landeshundeverordnung geführt.

 

7.4 Die „Hund um glücklich“ Einheiten finden bei jedem Wetter statt. Wird eine Einheit aufgrund extrem ungünstiger Wetterverhältnisse abgesagt oder abgebrochen, so besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde.

 

7.5 Wird der Teilnehmer durch den Trainer aufgefordert, seinen Hund abzuleinen, übernimmt der Teilnehmer allein die Verantwortung dafür. Der Teilnehmer sieht die örtlichen Begebenheiten und wurde ausdrücklich auf bestehende Gefahren, wie zum Beispiel angrenzende Straßen, aufmerksam gemacht.
Eine Haftung von Hunde-Checkpoint oder des Trainers, für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Falls es zu Beißereien oder anderen Zwischenfällen kommt, haftet allein der Besitzer bzw. dessen Versicherung. Der Trainer von Hunde-Checkpoint ist zwar anwesend, kann aber nicht garantieren, dass solche Vorfälle vollkommen ausgeschlossen sind.

 

7.6 Die „Hund um glücklich“ Einheit orientiert sich an den Bedürfnissen des Teilnehmers und den Möglichkeiten des Hundes, abhängig von Rasse, Geschlecht, Alter und den körperlichen Voraussetzungen des Tieres. Eine Erfolgsgarantie kann von Hunde-Checkpoint nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Teilnehmers ab. Hunde-Checkpoint kann keine Haftung für das Erreichen eines Trainingsziels übernehmen.

 

7.7. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

  • Mit der einvernehmlichen Absprache, einer Anmeldung und der Unterschrift werden unsere Vertragsbedingungen anerkannt.
  1. Verschwiegenheitspflicht

8.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs-, Privat- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

  1. Datenschutz

 

9.1 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeitet werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

9.2 Der Teilnehmer gibt in einer separaten, ihm zur Unterschrift vorgelegten Einverständniserklärung seine Zustimmung oder Ablehnung, zur Aufnahme von Fotos oder Videos (siehe Formular „Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen“).

 

9.3 Die Benutzung von Handys/Smartphones, sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während der Programmpunkte ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

9.4 Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Hunde-Checkpoint vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

  1. Haftung

 

10.1  Der Veranstalter verpflichtet sich „Yoga und Hund“ Wochen oder Wochenenden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Es besteht keine Gewährleistung für den Erfolg der Veranstaltung. Eine Haftung wird ausgeschlossen. 

 

10.2  Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung selbstverantwortlich zu handeln und den Veranstalter von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Teilnehmer erkennt an, für seine psychische und körperliche Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle Schäden selbst aufzukommen. Die yogaorientierten Programmpunkte ersetzen keinen Arzt oder Therapeuten. Bei psychischen Erkrankungen bitten wir Sie bei Unklarheiten Ihren behandelnden Arzt vor der Teilnahme zu befragen.

 

10.3 Falls es zu Beißereien oder anderen Zwischenfällen kommt, haftet allein der Besitzer bzw. dessen Versicherung. Der Trainer von Hunde-Checkpoint ist zwar anwesend, kann aber nicht garantieren, dass solche Vorfälle vollkommen ausgeschlossen sind.

 

  1. Erfüllungsort, Rechtswahl

11.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters, sprich Emmering.   

 

  1. Salvatorische Klausel

12.1 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine in dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende oder nahekommenden Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. 

 

Emmering, den 01.01.2023

AGB

für „Yoga und Hund“ Wochen und Wochenenden

ein Projekt von Hunde-Checkpoint Andrea Girardi

Pfarrer-Ferstl-Str. 7 | 82275 Emmering

Steuernummer: 32/050/56700

 

  1. Geltungsbereich

 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Andrea Girardi „Yoga und Hund, nachstehend „Veranstalter“ genannt nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

 

1.2  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter erheben.

 

 

  1. Vertragsgegenstand

 

2.1  Der Veranstalter bietet „Yoga und Hund“ Wochen und Wochenenden an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von ihm unter anderem durch seine Internetpräsenz gezeigt und von externen Veranstaltern auf anderen Wegen oder sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

 

3.1  Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des elektronischen Buchungsformulars oder per Mail, ebenfalls nach Bestätigung seitens des Veranstalters.

 

3.2  Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

 

3.3  Für die Teilnahme an „Yoga und Hund“ Wochen oder Wochenenden ist die Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei. Danach werden 30% des Gesamtpreises für das Seminarprogramm fällig. Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 50% fällig. Bei Nichterscheinen, oder Absagen innerhalb der letzten 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird der Gesamtpreis in Rechnung gestellt.

3.4  Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.5  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht. 

 

3.8 Der Veranstalter hat das Recht, die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen bzw. „Yoga und Hund“ Wochen oder Wochenenden aus wichtigen Gründen – wie z.B. Erkrankung des Seminarleiters oder höherer Gewalt – abzusagen. Berechnet werden dann nur die geleisteten Stunden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind nicht möglich. 

 

 

  1. Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2  Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ist vorab zu bezahlen.

Der Teilnehmer kann die Rechnung per Überweisung an das angegebene Bankkonto oder per Paypal-Zahlung an info@hunde-checkpoint seiner Zahlungspflicht nachkommen.

 

4.3  Sämtliche Zahlungen sind in der Regel, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4.4  Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

4.5  Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. 

 

 

  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 

5.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

 

5.2  Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

 

 

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

6.1  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.2  Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

6.3  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

6.4  Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des Teilnehmers und auch seines Hundes/seiner Hunde informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

6.5  Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

6.6  Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

 

  1. Hundebezogene Teilnahmebedingungen

 

7.1 Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von Ungeziefer ist und dass er seinen Hund behördlich angemeldet und haftpflichtversichert hat. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, die auf Verlangen vorzuweisen ist. Für jeden Hund ist ein gültiger Impfpass vorzuzeigen. Im Fall einer ansteckenden Erkrankung des Hundes ist der Trainer berechtigt, den Hund von der Ausbildungsstunde auszuschließen.

 

7.2 Über die Aufnahme eines Hundes zur Veranstaltung „Yoga und Hund“ wird individuell entschieden. Dabei wird mit dem Besitzer Rücksprache gehalten und das allgemeine Verhalten des Hundes berücksichtigt.

 

7.3 Die Hunde werden in den „Hund um glücklich“ Einheiten gemäß der gültigen Landeshundeverordnung geführt.

 

7.4 Die „Hund um glücklich“ Einheiten finden bei jedem Wetter statt. Wird eine Einheit aufgrund extrem ungünstiger Wetterverhältnisse abgesagt oder abgebrochen, so besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde.

 

7.5 Wird der Teilnehmer durch den Trainer aufgefordert, seinen Hund abzuleinen, übernimmt der Teilnehmer allein die Verantwortung dafür. Der Teilnehmer sieht die örtlichen Begebenheiten und wurde ausdrücklich auf bestehende Gefahren, wie zum Beispiel angrenzende Straßen, aufmerksam gemacht.
Eine Haftung von Hunde-Checkpoint oder des Trainers, für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Falls es zu Beißereien oder anderen Zwischenfällen kommt, haftet allein der Besitzer bzw. dessen Versicherung. Der Trainer von Hunde-Checkpoint ist zwar anwesend, kann aber nicht garantieren, dass solche Vorfälle vollkommen ausgeschlossen sind.

 

7.6 Die „Hund um glücklich“ Einheit orientiert sich an den Bedürfnissen des Teilnehmers und den Möglichkeiten des Hundes, abhängig von Rasse, Geschlecht, Alter und den körperlichen Voraussetzungen des Tieres. Eine Erfolgsgarantie kann von Hunde-Checkpoint nicht gegeben werden. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Teilnehmers ab. Hunde-Checkpoint kann keine Haftung für das Erreichen eines Trainingsziels übernehmen.

 

7.7. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

  • Mit der einvernehmlichen Absprache, einer Anmeldung und der Unterschrift werden unsere Vertragsbedingungen anerkannt.

 

 

  1. Verschwiegenheitspflicht

 

8.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs-, Privat- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

 

  1. Datenschutz

 

9.1 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeitet werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

9.2 Der Teilnehmer gibt in einer separaten, ihm zur Unterschrift vorgelegten Einverständniserklärung seine Zustimmung oder Ablehnung, zur Aufnahme von Fotos oder Videos (siehe Formular „Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen“).

 

9.3 Die Benutzung von Handys/Smartphones, sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während der Programmpunkte ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

9.4 Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Hunde-Checkpoint vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

 

  1. Haftung

 

10.1  Der Veranstalter verpflichtet sich „Yoga und Hund“ Wochen oder Wochenenden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Es besteht keine Gewährleistung für den Erfolg der Veranstaltung. Eine Haftung wird ausgeschlossen. 

 

10.2  Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung selbstverantwortlich zu handeln und den Veranstalter von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Teilnehmer erkennt an, für seine psychische und körperliche Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle Schäden selbst aufzukommen. Die yogaorientierten Programmpunkte ersetzen keinen Arzt oder Therapeuten. Bei psychischen Erkrankungen bitten wir Sie bei Unklarheiten Ihren behandelnden Arzt vor der Teilnahme zu befragen.

 

10.3 Falls es zu Beißereien oder anderen Zwischenfällen kommt, haftet allein der Besitzer bzw. dessen Versicherung. Der Trainer von Hunde-Checkpoint ist zwar anwesend, kann aber nicht garantieren, dass solche Vorfälle vollkommen ausgeschlossen sind.

 

 

  1. Erfüllungsort, Rechtswahl

 

11.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Veranstalters, sprich Emmering.   

 

 

  1. Salvatorische Klausel

 

12.1 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine in dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende oder nahekommenden Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. 

 

 

Emmering, den 01.01.2023